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Christos Pantazis
SPD
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Frage von Felix M. •

Gibt es aktuelle Pläne dazu, Überweisungen vom Hausarzt für Facharzttermine verpflichtend zu machen? Wenn ja, sind Ausnahmeregelungen für Patienten mit chronischen Erkrankungen gelant (welche?)?

Sehr geehrter Herr Dr. Pantazis,
ist aktuell von der Koalition geplant, Überweisungen vom Hausarzt für Facharzttermine verpflichtend zu machen? Wenn ja, gibt es bereits konkretere Pläne, wie dies für Patient*innen mit chronischen Erkrankungen ausgestaltet werden soll? Im Koalitionsvertrag findet sich der Hinweis: "Patientinnen und Patienten mit einer spezifischen schweren chronischen Erkrankung werden wir geeignete Lösungen erarbeiten".
Konkret ist meine Frage daher, ob es bereits genauere Pläne dazu gibt
a) welche chronischen Erkrankungen betroffen sind (e.g. ist "schwere chronische Erkrankung" im Sinne von § 62 SGB V) und
b) wie die Alternativregelung ausgestaltet werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Felix M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre überaus berechtigte und differenzierte Anfrage, die ein zentrales Thema der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion anspricht. Gerne möchte ich Ihre Fragen fundiert und transparent beantworten:

1. Zum Stand der Planungen:

Im Koalitionsvertrag wurde bewusst vereinbart, dass wir stärker auf eine koordinierte Versorgung setzen wollen – insbesondere durch die hausärztliche Steuerung. Ziel ist es, Doppeluntersuchungen zu vermeiden, Behandlungsverläufe besser aufeinander abzustimmen und die Versorgungsqualität insgesamt zu erhöhen. Eine verpflichtende Überweisung vom Hausarzt für Facharzttermine ist dabei Teil der aktuellen Überlegungen, allerdings noch nicht konkret gesetzlich umgesetzt.

2. Zu den Ausnahmen für chronisch Erkrankte:

Der Koalitionsvertrag enthält – wie Sie zutreffend zitieren – den klaren Auftrag, für Patientinnen und Patienten mit spezifischen schweren chronischen Erkrankungen geeignete Ausnahmeregelungen zu schaffen. Hintergrund ist die berechtigte Sorge, dass insbesondere Menschen mit langfristigen Facharztbeziehungen nicht durch unnötige Hürden belastet werden dürfen.

a) Zur Definition „schwerer chronischer Erkrankung“:

Zwar ist noch keine abschließende gesetzliche Festlegung erfolgt, es liegt jedoch nahe, sich an den Kriterien nach § 62 SGB V zu orientieren – also an Patientinnen und Patienten, die mindestens einmal im Quartal wegen derselben chronischen Erkrankung in ärztlicher Behandlung sind, dauerhaft medikamentös behandelt werden müssen oder pflegebedürftig sind. Diese Systematik hat sich in vielen anderen Bereichen der Versorgung als praktikabel erwiesen.

b) Zur geplanten Ausgestaltung der Alternativregelung:

Auch hier befinden wir uns noch im Abstimmungsprozess zwischen den Ressorts und innerhalb der Koalition. Klar ist aber: Für Menschen mit langjährig bekannten chronischen Erkrankungen, die regelmäßig in fachärztlicher Betreuung sind – etwa bei Rheumatologen, Diabetologen oder Onkologen – sollen Ausnahmen greifen. Denkbar ist zum Beispiel, dass in solchen Fällen ein Überweisungserfordernis entfällt, sofern eine dokumentierte Dauerbehandlung vorliegt.

Fazit:

Ja, es gibt politische Überlegungen zur verpflichtenden Überweisung durch den Hausarzt – jedoch stets unter der Maßgabe, Versorgungssicherheit und Patientenschutz in Einklang zu bringen. Für Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen wird es tragfähige und zumutbare Ausnahmeregelungen geben. Diese sind derzeit in Erarbeitung und werden, sobald sie konkreter ausgestaltet sind, selbstverständlich breit kommuniziert und parlamentarisch beraten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB


 

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