(...) Auch ich halte eine Reform des Wahlrechts, die den Bundestag wieder in die Nähe der vorgesehenen Mandatszahl von 598 zurückführt, für sehr wünschenswert.
Allerdings sehe ich im derzeitigen Wahlrecht keine Verfassungswidrigkeit. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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