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Christian Hirte
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Frage von Bjoern K. •

Bemüht sich das BMV/KBA um eine vorgezogene dt. nationale Ankennung der bereits durch das niederländische RDW provisorisch zugelassenen Genehmigung für Supervised FSD des Herstellers Tesla ?

Sehr geehrter Herr Hirte,

vielen Dank für die Beantwortung der bereits vorangegangenen Fragen zu Tesla Supervised FSD und lieben Dank auch an die Kollegen des Ministeriums für die Zuarbeit.

Wie sie bereits erläutert hatten, strebt das Ministerium zusammen mit dem KBA derzeit eine deutsche Position an, um im Rahmen des EU-weiten Votums nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 im Rahmen des TCMV über eine EU-weite Übernahme der Genehmigung der niederländischen Behörde RDW abzustimmen.

Dennoch besteht für alle Länder ebenso nach Artikel 39 der Vorordnung (EU) 2018/858 / UN R-171 (DCAS) die Möglichkeit einer nationalen Anerkennung die Freigabe der Nutzung von Tesla FSD Supervised (Level 2), so wie bereits durch die Länder Belgien (10.6.), Litauen (20.5.), Estland (29.5.) und Dänemark (9.6.) erfolgt.

Bemüht sich das BMV/KBA um eine vorgezogene dt. nationale Anerkennung vor der EU-weiten Genehmigung (ca. Q1/2027) als technologischer Vorreiter der EU, falls nicht, wieso ?

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