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Christian Hirte
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Frage von David K. •

Wie rechtfertigen Sie Ihre Zustimmung zur GKV-Finanzreform und der Schlechterstellung für Patienten, wenn es ohnehin schwer ist, Facharzttermine zu bekommen?

Sehr geehrter Herr Hirte,

Sie haben am 10.07.2026 für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gestimmt. Ich bitte Sie, mir Ihre Beweggründe dafür darzulegen.

Die Reform bringt massive Einschnitte für uns Kassenpatienten: spürbar höhere Zuzahlungen, gekürzte Zuschüsse beim Zahnersatz und das Aus der beitragsfreien Familienversicherung für viele Partner.

Dies steht in krassem Kontrast zur Realität. Es ist extrem schwer, zeitnah Facharzttermine zu bekommen. Wir zahlen künftig deutlich mehr, erhalten aber schlechtere Leistungen bei ohnehin schwer zugänglicher Versorgung.

Daher frage ich Sie: Wie rechtfertigen Sie diese massiven Mehrbelastungen gegenüber den Bürgern in Thüringen? Wie vereinbaren Sie Ihre Zustimmung mit der ohnehin defizitären fachärztlichen Versorgung?

Ich danke für Ihre sachliche Begründung.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz habe ich zugestimmt, weil die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung erheblichen Handlungsbedarf erfordert. Die Zusatzbeiträge haben sich seit 2022 mehr als verdoppelt, während die Ausgaben zuletzt jährlich um knapp acht Prozent gestiegen sind. Ohne Gegenmaßnahmen wären in den kommenden Jahren weitere deutliche Beitragserhöhungen für Versicherte und Arbeitgeber zu erwarten gewesen.

Das Gesetz verlangt deshalb Beiträge von allen Beteiligten. Auch der Bund, Krankenhäuser, Krankenkassen und die Pharmaindustrie leisten Beiträge zur Stabilisierung. So erhöht der Bund unter anderem seine Finanzierung für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. 

Richtig ist allerdings, dass auch Versicherte belastet werden. 

  • Die Zuzahlungen steigen um 50 Prozent; im parlamentarischen Verfahren konnte jedoch die ursprünglich vorgesehene automatische Dynamisierung verhindert werden. 
  • Beim Zahnersatz beträgt der Festzuschuss ab 2027 grundsätzlich 50 Prozent der Regelversorgung, mit Bonus 60 bzw. 65 Prozent. Für Härtefälle bleibt die vollständige Kostenübernahme der Regelversorgung erhalten. 
  • Die beitragsfreie Familienversicherung wird nicht generell abgeschafft: Kinder sowie zahlreiche Ehe- und Lebenspartner, etwa in Familien mit Kindern unter zwölf Jahren oder in besonderen sozialen Situationen, bleiben beitragsfrei mitversichert.

Die von Ihnen angesprochenen langen Wartezeiten bei Fachärzten sind ein ernstes Problem. Das vorliegende Gesetz ist jedoch in erster Linie eine Finanzierungsreform und kann diese strukturellen Probleme allein nicht lösen. Dafür sind weitere Reformen der ambulanten Versorgung notwendig.

Meine Zustimmung war eine Abwägung: Die zusätzlichen Belastungen sind spürbar. Ein Verzicht auf Maßnahmen hätte aber voraussichtlich noch stärkere und dauerhafte Beitragserhöhungen zur Folge gehabt. Eine solide Finanzierung der GKV ist aus meiner Sicht eine notwendige Voraussetzung dafür, eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung dauerhaft zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen 

Christian Hirte

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