Rechtliche Verantwortung bei FSD (Supervised) – warum rechtfertigt sie eine Zurückhaltung der Freigabe?
Sehr geehrter Herr Hirte,
FSD (Supervised) ist ein Level-2-System. Die rechtliche Verantwortung verbleibt vollständig beim Fahrer – wie beim Tempomaten oder Spurhalteassistenten. Der Fahrer haftet für jeden Fehler.
Vor diesem Hintergrund:
1. Wenn die Verantwortung ohnehin beim Fahrer liegt – welche konkrete, über die allgemeine Fahrerhaftung hinausgehende Sicherheitslücke soll die Zurückhaltung der Anerkennung nach Artikel 39 schließen?
2. Andere Level-2-Systeme wurden ohne vergleichbare Verzögerung zugelassen. Worin liegt der sachliche Unterschied, der bei FSD eine andere Behandlung rechtfertigt?
3. Liegt dem BMV eine eigene sicherheitstechnische Bewertung vor, die belegt, dass FSD (Supervised) das Unfallrisiko gegenüber einem unassistiert fahrenden Fahrer erhöht? Falls ja: Wird sie veröffentlicht? Falls nein: Worauf stützt sich die Zurückhaltung dann sachlich?
Als CDU-Mitglied bitte ich um eine sachliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Roman B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr damit verbundenes Interesse an der fahrzeugtechnischen Zulassung sowie der behördlichen Bewertung von Fahrassistenzsystemen wie dem Tesla-System Full Self-Driving (Supervised).
Die Prüfung und Genehmigung neuartiger Assistenzsysteme unterliegen rechtlich klar vorgegebenen Verfahren. Da es sich hier noch um ein schwebendes Verfahren der zuständigen Behörden handelt, bitte ich um Verständnis, dass es aktuell nicht möglich ist, zu spezifischen Fragestellungen und internen Bewertungen Stellung zu beziehen oder Zwischenergebnisse
zu veröffentlichen.
Sobald das Verfahren abgeschlossen ist und offizielle Ergebnisse vorliegen, werden diese selbstverständlich öffentlich zugänglich gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte

