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Antwort 08.01.2025 von Christian Bernreiter CSU

Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.

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Antwort 12.12.2024 von Christian Bernreiter CSU

Studenten und Auszubildende haben oft längere Wegstrecken zu bewältigen. Die Schülerbeförderung wird in dieser Legislatur insgesamt überprüft.

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Antwort 03.12.2024 von Christian Bernreiter CSU

Für die Ansprüche zur Schülerbeförderung ist das StMUK zuständig. Die Staatsregierung wird Schülerbeförderung in dieser Legislatur auf den Prüfstand stellen.

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Antwort 28.11.2024 von Christian Bernreiter CSU

Es wurde eine ÖPNV-Strategie 2030 für ein passgenaues Angebot für alle Menschen in Bayern erarbeitet. Die Fahrgäste sollen dabei im Mittelpunkt stehen.

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Antwort 21.11.2024 von Christian Bernreiter CSU

Die Frage betrifft nicht die Tariflandschaft des ÖPNV. Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung und die Anspruchsvoraussetzungen liegt beim StMUK.

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Antwort 11.11.2024 von Christian Bernreiter CSU

Zuständig ist das StMUK. Voraussetzung ist u.a., dass die nächstgelegene Schule besucht wird und dass der Schulweg länger als 3 km ist.