Die bestehenden gesetzlichen Regelungen bilden aus unserer Sicht ein ausgewogenes System, das sowohl der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern als auch den berechtigten Interessen der Geschädigten Rechnung trägt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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