Portrait von Carsten Müller
Carsten Müller
CDU
100 %
43 / 43 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Eric C. •

Sollte die Vorbewährung bei Tätern im Bereich der staatsgefährdenden Gewalttaten zum Schutz der Bevölkerung nicht abgeschafft werden?

Portrait von Carsten Müller
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Auch wenn Sie Ihre Anfrage allgemein stellen, gehe ich davon aus, dass Sie sich auch auf den aktuellen Fall des Tatverdächtigen des Anschlags auf den Berliner CSD beziehen.

In der Gesetzgebung gilt der Grundsatz, dass Gesetze allgemein gehalten sein müssen. D.h. es soll und darf keine Einzelfallgesetze geben. Insofern müssen wir – bei allem Unverständnis und bei aller Wut über den konkreten Fall – das Konzept der Vorbewährung dennoch abstrakt betrachten.

Dies wird in den kommenden Wochen und Monaten geschehen. Der Innenminister Alexander Dobrindt hat weitere gesetzliche Verschärfungen wie die Ausweitung des Einsatzes von Fußfesseln ins Spiel gebracht. Insgesamt werden wir uns als Union dafür einsetzen, die Sicherheit im Land zu erhöhen – ohne unsere Freiheit aufzugeben.

Ich halte es bei der Vorbewährung für naheliegend, diese in besonderen Fällen im Jugendstrafrecht nicht anzuwenden. Ich denke dabei an schwere Gewaltdelikte gegen Körper und Leben sowie Terror und staatsgefährdende Straftaten. Wegen der diesen Delikten innewohnenden besonderen Gefährlichkeit und dem sich daraus ergebenden besonderen Maß an Hinwegsetzung über die Rechtsordnung durch den Täter kann aus meiner Sicht eine Nichtanwendung der Vorbewährung in diesen Fällen ausnahmsweise gerechtfertigt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Carsten Müller
Carsten Müller
CDU

Weitere Fragen an Carsten Müller