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Carsten Müller
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Frage von Benjamin G. •

Sehr geehrter Herr Müller, werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland der Chatkontrolle im EU-Rat nicht zustimmt? Wie lautet die Weisung an die Ständige Vertretung? Grüße Benjamin G.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Verfahrensstand der europäischen Beschlussfassung zur sogenannten Chatkontrolle.

Im EU-Ministerrat stimmte in der vergangenen Woche eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, für die Verlängerung einer Ausnahmeregelung bis April 2028. Diese bereits zuvor existierende Ausnahmeregelung in der e-Privacy-Richtlinie für ein aktive Suche in Chats war zum 3. April 2026 ausgelaufen, nachdem das EU-Parlament diese nicht verlängerte. Die Positionierung der Bundesregierung dazu ist öffentlich und dokumentiert.

Beschlossen wurde eine teilweise Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelung. Ausgenommen von automatisierten Scans sind Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen. Dort sind Scans nicht zulässig. Mit der nun verabschiedeten Ausnahmeregelung können Plattformbetreiber freiwillig und automatisiert nach Bildern oder Videos von Kindesmissbrauch suchen lassen. Bevor ein Verdachtsfall behördlich gemeldet wird, muss dieser durch einen Menschen geprüft werden.

Grundsätzlich ist die nun beschlossene Ausnahmeregelung eine Übergangslösung. Das erklärte Ziel aller Beteiligten ist es, eine langfristige Regelung zu verabschieden, die den Online-Plattformen klare Normen im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch definiert. Ich bin überzeugt, dass am Ende der Verhandlungen eine Lösung gefunden wird, die einen wirksamen Kinderschutz und der Schutz vertraulicher Kommunikation gleichermaßen gewährleistet. Aktuell dauern die Verhandlungen auf europäischer Ebene an.

Die eingeschränkte Ausnahmelösung erachte ich bis zur endgültigen Regelung als notwendig. Allein im Jahr 2024 erhielt das Bundeskriminalamt über 200.000 Hinweise auf Kindesmissbrauch durch die Diensteanbieter zur Verfügung gestellt. Über die Hälfte der Fälle war strafrechtlich relevant. Das sind deutlich über 100.000 Kinderschicksale. Das darf nie akzeptiert werden und muss bis zur Verabschiedung der finalen Regelung über eine Übergangslösung verfolgt und ermittelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller
 

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