Weitere Fragen an Carsten Müller
Gesetze werden durch Mehrheitsbeschluss im Parlament verabschiedet und nicht durch Regierungsbeschlüsse. Bundesministerien können Gesetzentwürfe erarbeiten und zur Beratung in den Bundestag einbringen. Zu Ihren erneuten Nachfragen verweise ich inhaltlich auf meine Antwort und Positionierung vom 13. Juli 2026.
Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor. Daher wurde Anfang Juli auch kein Beschluss gefasst. Erst muss der Gesetzentwurf vorgelegt und ins Parlament eingebracht werden, dann erfolgen die parlamentarischen Beratungen und am Ende dieses Prozesses steht der Gesetzesbeschluss.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch kein Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes vor. Daher kann ich heute einer möglichen Entscheidung nicht vorgreifen oder gar eine abschließende Bewertung vornehmen.
Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen geburtshilflichen sowie ambulanten Versorgung von Kindern, Schwangeren und Familien ist für mich und meine Fraktion von besonderer Bedeutung.

