
Die Verpixelung von Identifizierungsmerkmalen schützt laufende Ermittlungen nach § 53 StPO und wahrt die Privatsphäre der Beteiligten.
Fionn Große
Die Verpixelung von Identifizierungsmerkmalen schützt laufende Ermittlungen nach § 53 StPO und wahrt die Privatsphäre der Beteiligten.
Gesetze gelten für alle. Wenn Sie Autofahren und ihr THC-Wert pro Milliliter Blutserum unter dem Grenzwert 3,5 Nanogramm liegt, haben Sie nichts zu befürchten.
Die Pilze sind im Hinblick auf Konsum, Wirkung und Verbreitung nicht mit Cannabis zu vergleichen und illegal. Der Warenverkehr untersteht nationalem Recht.
Auch wenn in dieser Legislatur keine Novelle des Tierschutzgesetzes mehr möglich sein wird, werden wir uns als SPD weiterhin für Tierschutz einsetzen.
Ich gehe davon aus, dass die Unterzeichnung bald sein wird.
wir befinden uns derzeit noch mit den beteiligten Ministerien dazu in zahlreichen Gesprächen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine Details an dieser Stelle nennen kann.