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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Johannes H. •

Wie ist die aktuelle Haltung der Bundesregierung zu CBD Blüten mit Steuerbanderole? Setzen Sie sich für eine Erhöhung von CBD Blüten auf 1% THC ein, wie es in der Schweiz der Fall ist?

Sehr geehrte Frau Wegge,

wie ist die aktuelle Haltung der Bundesregierung zu CBD Blüten mit Steuerbanderole?

Zudem stellt sich die Frage, ob eine Anhebung des maximal erlaubten THC-Gehalts in CBD Blüten auf 1 % angedacht ist – wie es bereits in der Schweiz und Italien Praxis ist. Derzeit müssen dort angebaute CBD Blüten chemisch „gewaschen“ werden, um den THC-Grenzwert für den deutschen Markt einzuhalten. Das führt nicht nur zu unnötiger Umweltbelastung, sondern auch zu möglichen Rückständen wie Schwermetallen in den Blüten.

Da rund 95 % der natürlichen CBD Blüten auf dem deutschen Markt aus der Schweiz und Italien stammen, wäre eine Anpassung auf EU-Niveau sowohl gesundheitspolitisch als auch wirtschaftlich sinnvoll.

Setzen Sie sich für eine entsprechende Regelung ein?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema CBD-Blüten, Steuerbanderole und einer möglichen Anhebung des THC-Grenzwerts auf 1 %. Gerne möchte ich Ihnen meine persönliche Einschätzung dazu geben und gleichzeitig darauf hinweisen, dass ich Mitglied des Deutschen Bundestages bin und nicht Teil der Bundesregierung. Das bedeutet: Ich gestalte Gesetzgebung mit, aber ich bin nicht unmittelbar an der Umsetzung oder Auslegung von bestehenden Verordnungen beteiligt, wie es Ministerien oder Bundesbehörden sind – deswegen spreche ich an dieser Stelle als Mitglied des Parlaments.

Der rechtliche Status von CBD-Blüten in Deutschland ist aktuell noch unklar und wird teilweise unterschiedlich gehandhabt. Obwohl der Verkauf grundsätzlich möglich ist, führt die Nähe zum Betäubungsmittelrecht oft zu Unsicherheiten und sogar Strafverfolgungen, insbesondere wenn die Blüten zum Rauchen angeboten werden oder der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden kann. Eine offizielle Haltung der Bundesregierung in Bezug auf die Zulassung von CBD-Blüten mit Steuerbanderole liegt meines Wissens nach bisher nicht vor.

Ich persönlich sehe die wissenschaftlich begründete Anhebung des zulässigen THC-Gehalts in Nutzhanfprodukten – also auch in CBD-Blüten – auf 1 % als sinnvollen Schritt an. Das Beispiel Schweiz zeigt, dass ein solcher Grenzwert möglich ist, ohne ein relevantes Missbrauchspotenzial zu schaffen. Auch die EU-Kommission hat bereits eine Erhöhung des zulässigen THC-Gehalts für Nutzhanf auf dem Feld von 0,2 % auf 0,3 % beschlossen – was ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung war.

Ich halte eine rechtssichere und gesundheitsorientierte Regelung für CBD-Produkte für dringend notwendig. Dazu gehört auch eine Diskussion über die Anhebung des THC-Grenzwerts für Nutzhanf, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass davon kein erhöhtes Missbrauchspotenzial ausgeht. Eine solche Anpassung könnte nicht nur rechtliche Klarheit schaffen, sondern auch die heimische Wirtschaft stärken und Importe erleichtern – ohne die Verbraucher*innensicherheit zu gefährden. Ich werde mich daher weiterhin im parlamentarischen Raum dafür einsetzen, dass wir in Deutschland eine kohärente, faktenbasierte und europakompatible Hanfpolitik gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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