Warum gibt es von der 2.ten Option CSC zu betreiben, dem Genossenschaftsmodell noch gar keine Vereinigung, ist die Behandlung durch die Finanzämter nicht klar genug geregelt und wie sähe diese aus?
Wie werden Genossenschaftsanteile im CSC besteuert und vom Finanzamt eingestuft, der Gesetzgeber hat sich im CanG doch sicherlich etwas gedacht als er die Option Genosssenschaft zusätzlich zum Modell des Vereins niederschrieb? Weswegen gibt es ihrer Meinung nach noch nirgends eine Anbaugenossenschaft, sind die Hürden zu hoch gesetzt oder die Besteuerung zu unklar?
https://csc-maps.de/genehmigung-anbauvereinigung-behoerden/

Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Genossenschaftsmodell ist im CanG als Option vorgesehen, wieso dies noch nicht in der Praxis umgesetzt wurde ist eine Frage der entsprechenden Genehmigungsbehörden. Auch wie Genossenschaftsanteile behandelt und besteuert werden, ist derzeit vor allem eine Frage der Auslegung durch die zuständigen Genehmigungs- und Finanzbehörden.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge, MdB