
(...) ALLE Anträge zur Aufhebung der Abgeordnetenimmunität gegenüber Parlamentariern habe ich in den letzten gut 15 Jahren meiner Zugehörigkeit zum Bundestag ausnahmslos unterstützt – insofern selbstverständlich auch diese. Für mich ist ganz klar: wenn es – wie in den von Ihnen angesprochenen Fällen - zu eindeutig volksverhetzenden Aussagen kommt, müssen die Strafverfolgungsbehörden schnell und ungehindert ermitteln. Das müssen sie zwar grundsätzlich tun – aber bei Abgeordneten, die sich dann offensichtlich mit öffentlichen Äußerungen NICHT auf dem Boden unseres Grundgesetzes befinden, halte ich das Ermittlungsinteresse im Sinne unseres Rechtsstaates für besonders dringlich. (...)