
(...) Der Anteil schwankt zwischen 50 % und 60 % und entspricht in etwa der Geschlechterverteilung im juristischen Vorbereitungsdienst. Da die Einstellung streng nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben erfolgt, sehe ich kein Bedürfnis für „Boys Day-Veranstaltungen“ an bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften. (...)