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Beate Merk
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Frage von Gerhard G. •

Frage an Beate Merk von Gerhard G. bezüglich Finanzen

Wann erfolgt die Zwangsabgeltungssteuer für griechische Konto und Depotinhaber in der Schweiz, Liechtenstein und anderen Steuerparadisen (z.B. Singapur) vor einem Gläubigerverzicht über 50% von deutschen Besitzern von griechischen Staatsanleihen und Überwachung des griechischen Abgeltungssteuerkontos durch Herrn Regling und Veröffentlichung auf der EFSF Internetseite damit die Anleihen Zeichner von z.B. Herrn Reglings letzten Arbeitgeber aus Singapur beruhigter zeichnen können? Wann teilt die Bundesregierung den Steuerzahlern mit ob die CDS Staatsanleihenausfallversicherungen die die internationalen Investment Banken auf Basis von Insiderinformationen nach den Verhandlungen mit den Regierungspolitikern anonym für ihre Banken ausserbörslich kaufen konnten ausgezahlt werden bei dem geplanten 50% Schuldenschnitt für den griechischen Staat? Wie viele Eurogendfor Polizisten befinden sich aktuell in Griechenland und wie war seit Jahresanfang die Stationierungsveränderung hinsichtlich der Anzahl an EU Beamten und die Motive? Ist die EU bei der Retro/Provisionsermittlungen bzgl. der Rüstungs-Deals der gestern entlassenen griechischen militärischen Führungsriege hinsichtlich der Nachrichtenmitteilungen an die deutschen Steuerzahler schon weiter gekommen? Wer ist der Überweisungskontrollbetreuer bzgl. der U-Boot Subventionszahlungen in Deutschland? Wann werden von Umweltgiften (Uran, Plutonium, Asbest, Quecksilber, ...) verseuchte Gebiete von der Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer in Deutschland wie in Griechenland befreit? Ab wann erhöhen Sie das Strafmaß für insbesondere Mietbetrug, Tierquälerei und Sachbeschädigung durch Mietnomaden auf 1 Jahr Freiheitsstrafe? Ab wann richten Sie Zwangsbetreuungen für mittellose Mietnomaden ein so dass das Sozialamt ein Haustierverbot praktiziert und die Miete an die Vermieter überweist und für die Mietnomaden geklaute Schlosszylinder bei den Vermieterwohnungen wieder einbaut?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Günther,

soweit Sie Straftaten so genannter "Mietnomaden" ansprechen, kann ich Ihnen versichern, dass solche Taten durch die Strafverfolgungsbehörden in Bayern genauso wie alle anderen Formen von Kriminalität nachhaltig verfolgt werden. Die vorhandenen Strafrahmen erlauben es den Gerichten, wirksame Strafen zu verhängen. So können bei Sachbeschädigung bis zu zwei Jahre, bei Tierquälerei bis zu drei Jahre und bei Betrug bis zu fünf, unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

Demgegenüber stellt das Betreuungsrecht kein geeignetes Instrument zur Regulierung von Schäden dar, die durch mittellose "Mietnomaden" verursacht werden. Betreuer können nur für Menschen bestellt werden, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten selbst nicht besorgen können.

Soweit Ihre Fragen das Steuerrecht betreffen, darf ich Sie an meinen zuständigen Kollegen, den Staatsminister der Finanzen Herrn Dr. Markus Söder verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL