(...) Bei den Dienstausweisen der Gerichtsvollzieher handelt es sich um amtliche Dokumente, die durch den Leiter der jeweiligen Dienstbehörde oder einen von diesem bestellten Vertreter ausgestellt werden. Im Einzelnen gelten insoweit die Gerichtsvollzieherordnung sowie die hierzu erlassenen bayerischen Ergänzungsvorschriften, deren Text Sie über das Verwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung (www.verwaltung.bayern.de) kostenlos abrufen können. (...)
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