
(...) Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Unterbringung von Herrn Mollath in der Psychiatrie angeordnet, da er nach den gerichtlichen Feststellungen eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil seiner Frau begangen, wie auch bei mehreren Personen die Autoreifen in einer Art und Weise zerstochen hatte, dass die Luft erst langsam daraus entwich. Das Landgericht hielt Herrn Mollath für gefährlich, da von ihm aufgrund seiner psychischen Erkrankung weitere vergleichbare Taten zu befürchten seien. (...)