
(...) Pornografie kann nie ein anderes als ein vergangenes Geschehen zum Gegenstand haben. Wie lange es zurückliegt, spielt für den schon angesprochenen Schutz der abgebildeten Kinder so wenig eine Rolle wie für den zentralen Schutzzweck des Straftatbestands gegen Kinderpornografie: Er soll verhindern, dass zukünftig weitere Kinder missbraucht werden, um pornografisches Material herzustellen. Möglich ist das nur, indem der gesamte Markt für diese Produkte ohne Ausnahme unterbunden und ausgetrocknet wird. (...)