
Sehr geehrter Herr Meißner,
als Anlage wird Ihnen das Schreiben vom 30. Oktober 2009 per E-Mail übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Anders
Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
Foto: Eleana Hegerich | CSU-Fraktion
Sehr geehrter Herr Meißner,
als Anlage wird Ihnen das Schreiben vom 30. Oktober 2009 per E-Mail übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Anders
Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
(...) Soweit das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Ihren Beschwerden über Bescheide eines Generalstaatsanwalts befasst war, hat sich kein Anlass zu dienstaufsichtlichen Beanstandungen ergeben. Insofern verweise ich auf die Ihnen erteilten Bescheide. (...)
(...) Darin liegt kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes in den Sitzungssälen verlangt von den Parteien, Prozessvertretern, Zeugen oder Besuchern keine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen. Auch wird von weiten Kreisen der Bevölkerung die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen durchaus positiv gesehen. (...)
(...) 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihre Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden. (...)
(...) Beispielsweise zahlt Bayern als eines von nur 4 Bundesländern ein Landeserziehungsgeld. Allein im Jahr 2008 gibt Bayern dafür fast 150 Millionen Euro aus. (...)