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Beate Merk
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Frage von Uwe K. •

Frage an Beate Merk von Uwe K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

im Heise Newsticker ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/CSU-Politiker-fuer-Vorratsdatenspeicherung-gegen-Neonazis-1380400.html ) wird berichtet, das sie angesichts der Vorfälle die Vorratsdatenspeicherung fordern.

Dazu meine Fragen :

es gibt keine belastbaren Beweise dafür, das die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsrate signifikant erhöht. Wofür also brauchen Sie und Ihre Kollegen die Vorratsdatenspeicherung ?

Zusatzfrage :

Schämen Sie und ihre Kollegen sich eigentlich nicht, jedes Unglück, obs nun ein Amoklauf oder jetzt diese Nazi - Krimininellen sind, dazu zu nutzen, nach Dingen zu schreien, die ihre Nutzlosigkeit für die behaupteten Zwecke längst bewiesen haben ?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kück,

Sie begründen Ihre Kritik an meiner Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung für die Vorratsdatenspeicherung damit, dass es mit der Vorratsdatenspeicherung keine signifikant erhöhte Aufklärungsquote gegeben habe. Dabei lassen Sie unberücksichtigt, dass die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Mobil- und Festnetzanschlüsse erst 2008 und für Internetkommunikationsdaten sogar erst 2009 verpflichtend eingeführt wurde. Bereits am 2. März 2010 hat das Bundsverfassungsgericht diese Bestimmungen in §§ 113a, 113b TKG für nichtig erklärt. In dieser kurzen Zeit der Geltungsdauer kann sich jedenfalls eine "signifikante" Änderung der Aufklärungsquote praktisch nicht ergeben.

Im Gegenteil haben gerade die Vorfälle um die rechtsextremistische Terroristengruppe in Thüringen gezeigt, wie wichtig es ist, bei der weiteren Aufklärung und Ermittlung der Täter einen Rückgriff auf Telefon- und Internetkontakte der Verdächtigen zu haben. Mit einer Vorratsdatenspeicherung wäre das Umfeld dieser Gruppe aller Wahrscheinlichkeit nach ziemlich rasch einzukreisen.

Darüber hinaus zeigt sich bei der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften, dass in vielen Verfahren, bei denen das Internet als Tatmittel und Tatwerkzeug eingesetzt wird, eine Aufklärung nicht mehr möglich ist. Von einer Nutzlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung, wie von Ihnen behauptet, kann daher nicht ausgegangen werden. Vor allem muss hier auch an die Opfer von solchen über das Internet begangenen Straftaten gedacht werden. Was wäre, wenn von einem Konto illegal ein größerer Geldbetrag abgebucht worden wäre, weil die Kontodaten von einem Straftäter durch entsprechende Manipulationen erlangt wurden. Bekäme das Opfer hier bei einer Erstattung einer Strafanzeige die Antwort, dass eine Tataufklärung leider wegen fehlender Verkehrsdaten nicht möglich sei, wäre dies mit Blick auf die rechtsstaatlichen Aufgaben der Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung nicht hinnehmbar. Auch aus diesem Blickwinkel des Opfers von Straftaten wird deshalb deutlich, weshalb wir eine entsprechende gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung benötigen.

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. März 2010 klargestellt, dass eine Speicherung von Telefon- und Internetdaten bei entsprechender rechtlicher Ausgestaltung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Im Übrigen ist die Bundesrepublik Deutschland auch europarechtlich zur Umsetzung der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet.

Meine Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung für die Vorratsdatenspeicherung steht daher im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung und den europarechtlichen Vorgaben und wird auch durch das praktische Bedürfnis nach einer effektiven Strafverfolgung bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL