Beate Hane-Knoll vor einer bemalten Hauswand nahe Bürgerzentrum MüTZeer ParkParWand
Beate Hane- Knoll
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Beate Hane- Knoll zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kay F. •

Frage an Beate Hane- Knoll von Kay F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wären Sie bereit, für Ihre politischen Entscheidungen die persönliche Verantwortung zu übernehmen?

Beate Hane-Knoll vor einer bemalten Hauswand nahe Bürgerzentrum MüTZeer ParkParWand
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Flohr,

persönlich denke ich, dass es Situationen gibt, in denen auch persönliche Verantwortung übernommen werden sollte. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn eine politische Entscheidung getroffen wurde, bei der fahrlässig oder bewusst eine potentielle Schädigung von Menschen, anderen Lebewesen, der Umwelt oder öffentlichen Eigentums in Kauf genommen wird. Wenn ein solcher Schaden dann wirklich eintritt, sollte diese Person nicht im Amt bleiben und weitermachen wie zuvor.

Allerdings sind nicht alle Konsequenzen politischer Entscheidungen vorhersehbar. Deshalb ist es ebenso wichtig, strukturelle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass politische Entscheidungen gut informiert und verantwortlich getroffen werden und nicht durch private Gewinninteressen oder den Einfluss von Lobbyisten bestimmt werden.

Persönlich ist es mir dabei wichtig, bereits im Vorfeld einer Entscheidung mit Betroffenen ins Gespräch zu kommen, genau zu recherchieren, abzuwägen und sich mit sachkundigen Menschen zu beraten.

Strukturell müssen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Einfluss von Lobbyisten begrenzen und der Vermengung von politischen Entscheidungen und wirtschaftlichen Eigeninteressen von Politiker*innen Einhalt zu gebieten. DIE LINKE fordert deshalb in ihrem Wahlprogramm eine wirksame Bestrafung der Abgeordnetenbestechung, ein Verbot von Unternehmens- und Lobbyistenspenden an Parteien sowie für den Wechsel von Minister*innen und Staatssekretär*innen in Unternehmen, mit deren Interessen sie politisch befasst waren, eine Ausschlussfrist von mindestens drei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Amt. In diesem Sinne würde ich Ihre Frage positiv beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Hane-Knoll