Eine Besteuerung erfolgt allerdings nur dann, wenn Rentnerinnen und Rentner mit der Pauschale und ihren anderen steuerpflichtigen Einkünften über den Grundfreibetrag kommen und somit zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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