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Bärbel Bas
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Frage von Petra J. •

A1 Test bei Ehepartner nachzug - meine Frage ist " wann wird endlich der A1 Test für Ehepartner abgeschaft .?""

Sehr geehrte Frau Bas meine Frage ist " wann wird endlich der A1 Test für Ehepartner abgeschaft .?"".Ich als Deutsche fühle mich discriminate von anderen Ausländer ,die ihre Ehepartner ohne A1 Test einreisen können
Ich habe jetzt schon eine Zeit bei meinen Mann gewohnt , aber aus Gesundheit Gründen kann ich da nicht so lange bleiben. Mein Mann ist auch nicht mehr der jüngste wir möchten hier in Deutschland ein Restaurant eröffnen (er ist Koch).Für Ihre Amtwort bedanke ich mich in voraus. Mit Lieben Gruss Petra J. J.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kann gut nachvollziehen, dass die Pflicht zum A1-Sprachnachweis für Sie und Ihren Ehemann eine große Belastung darstellt. Der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Ehepartnerinnen und Ehepartner sich nach ihrer Einreise schnell im Alltag zurechtfinden und sich integrieren können. Diese Regelung gilt grundsätzlich sowohl für Ehepartnerinnen und Ehepartner deutscher Staatsangehöriger als auch für die von ausländischen Staatsangehörigen.

Zugleich gibt es zahlreiche Ausnahmen – und ich verstehe, dass diese Unterschiede in der Praxis oft als ungerecht empfunden werden. Besonders in Ländern, in denen es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, den Sprachnachweis zu erbringen, stellt das eine große Hürde dar. Gerne gebe ich Ihre Hinweise an die zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion weiter, damit Ihre Erfahrungen in künftige Beratungen und Verhandlungen einfließen können.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über: https://www.bundestag.de. Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist auch stets Ihre Bundestagsabgeordnete bzw. Ihr Bundestagsabgeordneter vor Ort. Diese bzw. diesen finden Sie über https://www.bundestag.de/wahlergebnisse.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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