Sehr geehrte Frau Bas, mein Name ist Kamiran O., ich habe am 20.05.2025 den Antrag auf die Turboeinbürgerung gestellt. Meine Frage ist, ob Übergangsregelung für die bereit gestellten Anträge.
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes enthält keine Übergangsregelung. In laufenden Verfahren kommt es daher darauf an, in welchem Bearbeitungsstand sich der jeweilige Antrag befindet. Dies kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Bundestagsabgeordnete auch keine individuelle Rechtsberatung leisten darf. Ich empfehle Ihnen daher, sich direkt an die für Sie zuständige Behörde zu wenden, um den aktuellen Stand Ihres Antrags sowie die dortige Verwaltungspraxis zu erfragen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

