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Bärbel Bas
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Frage von Herbert D. •

Grundsicherung für psychisch Kranke: Inwiefern wird mit dem neuen Gesetz zum "Bürgergeld" die psychische Erkrankung von Menschen berücksichtigt?

Werte Frau Bas,

die sPD, einst eine soziale Arbeiterpartei, scheint sich der "Schwarzen Pädagogik" hinzugeben und erschwert sozial schwachen Menschen das Leben, aber auch das der psychisch Erkrankten (https://www.fr.de/verbraucher/neue-regelung-in-der-grundsicherung-koennte-fuer-buergergeld-empfaenger-mit-psychischen-krankheiten-fatal-sein-zr-94055834.html). Diese Menschen benötigen fachliche und sachkundige Unterstützung zur Bewältigung ihrer Probleme.

Inwiefern wird mit der neuen Regelung in der Grundsicherung die psychische Erkrankung von Menschen berücksichtigt?

Können Sie mir bitte erläutern, was Ihrer Ansicht nach die Aufgaben eines Sozialstaates sind und wie Ihre Partei diese umsetzen wird/will?

Nehmen Sie Ihren Amtseid ernst?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:

Ich stimme Ihnen aus vollem Herzen zu, dass wir insbesondere die psychisch erkrankten Menschen unterstützen müssen. Niemand soll deshalb benachteiligt werden, weil er oder sie krank ist. Deshalb werden in der neuen Grundsicherung Menschen mit psychischen Erkrankungen oder anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Hemmnissen besonders berücksichtigt. Weil eine stabile Gesundheit für die Vermittlung in Arbeit eine Grundvoraussetzung ist, wollen wir die Jobcenter-Mitarbeitenden in ihrer Beratungskompetenz auch zu Gesundheitsthemen stärken. Sie sollen frühzeitig erkennen, wenn Menschen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Hilfe benötigen und sie dabei unterstützen, diese Hilfe auch in Anspruch zu nehmen. Wir wollen zudem Schutzmechanismen für diese besondere Zielgruppe für den Fall der Prüfung einer Leistungsminderung einführen, wenn sie zum Beispiel zu einem Termin nicht erscheinen. So soll vor jeder Feststellung einer Leistungsminderung eine persönliche Anhörung erfolgen, wenn dem Jobcenter psychische Erkrankungen von Leistungsberechtigten bekannt sind. Damit können die betroffenen Personen die Umstände persönlich erläutern, die zur Pflichtverletzung oder zum Terminversäumnis geführt haben. Wenn die Umstände einen wichtigen Grund oder einen Härtefall darstellen, erfolgt keine Leistungsminderung.

Die Mitarbeitenden in den Jobcentern berücksichtigen in ihrer täglichen Arbeit in der Beratung und bei der Vermittlung in Arbeit stets gesundheitliche Einschränkungen, einschließlich psychischer Belastungen, und erarbeiten mit den Betroffenen gemeinsam Wege in Arbeit, bei denen diese Einschränkungen Berücksichtigung finden. 

Ich hoffe, ich konnte Sie davon überzeugen, dass ich weiterhin für einen Sozialstaat einstehe, der Menschen in schwierigen Lebensphasen schützt. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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