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Bärbel Bas
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Frage von Ben L. •

Warum haben aktuelle Steuererleichterungen Vorrang, obwohl versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln bezahlt werden könnten, um Sozialbeiträge zu senken?

Sehr geehrte Frau Bas,
Ich halte diese Prioritätensetzung für schwer nachvollziehbar. Ab 2027 plant die Koalition Steuerentlastungen von rund 10 Milliarden Euro jährlich, zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro sinken. Auch der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung soll 2027 um 4 Milliarden Euro reduziert werden. Damit bleiben gesamtgesellschaftliche Lasten weiter bei Beitragszahlern und Arbeitgebern. Der Bundesrat hat jedoch bereits gefordert, versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren, etwa für Bürgergeldbeziehende und pflegende Angehörige. Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig plausibel, breit steuerlich zu entlasten und zugleich Bundeszuschüsse zu kürzen. Wie rechtfertigen Sie es, Steuerentlastungen vorzuziehen, während Sozialversicherte weiter gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanzieren sollen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Konsolidierungsbedarf gibt es im gesamten Bundeshaushalt, nicht nur bei den Sozialversicherungen. Das ist in allen Ressorts zu spüren. Die vereinbarte Entlastung bei der Einkommensteuer ist dabei keine Wohltat für Spitzenverdiener. Der Fokus liegt auf mittleren und geringen Einkommen. Die Entlastung ist so ausgestaltet, dass sie für Familien mit Kindern am stärksten wirkt; damit erleichtern wir gezielt den Alltag von Familien. 

Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ in folgender Form: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro in Höhe von 45 Prozent und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro in Höhe von 47 Prozent. Die Einkommensteuerreform lässt sich daher nicht gegen den allgemeinen Konsolidierungsbedarf aufrechnen.

Zugleich war es ein Verhandlungserfolg im parlamentarischen Verfahren der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, dass sich der Bund jetzt sehr viel stärker an den Beiträgen für Grundsicherungsempfänger beteiligt, als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen war. Aus dem Bundeshaushalt werden im Jahr 2027 750 Millionen Euro zusätzlich für die Beiträge der Grundsicherungsempfänger gezahlt. In den Folgejahren steigen die Beiträge bis auf 2,75 Milliarden Euro ab dem Jahr 2031.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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