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Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet der Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernelement unseres Sozialstaates. Gleichzeitig ist ein ebenso wichtiges Kernelement unseres Sozialstaates: Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss aktiv mitwirken.  Empfänger der Grundsicherung werden dabei begleitet, diesen Weg zu beschreiten und langfristig wieder eigenständig zu werden.

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Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Die Kommission zur Sozialstaatsreform mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände hat 26 Empfehlungen vorgelegt. Diese Kommission hat auch empfohlen zu prüfen, wie Abläufe verbessert und beschleunigt werden können und wie künftig eine Begutachtung ausreichend sein kann.

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Antwort 06.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Ganz persönlich bin ich davon überzeugt, dass wir einen anderen gesellschaftlichen Umgang mit Care-Arbeit brauchen.

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Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann. Der Gesetzgeber hat bestimmte Vermögenspositionen privilegiert. Dazu gehört auch der Schutz einer selbst genutzten Immobilie bis zu einer bestimmten Größe.

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Antwort 09.03.2026 von Bärbel Bas SPD

Wir in der SPD-Bundestagsfraktion erkennen an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im aktuellen Koalitionsvertrag mit der Union auch vorgenommen, Forschung und Versorgung zu Naturheilkunde und Integrativer Medizin zur Präventionsförderung zu unterstützen.

Frage von Adrian G. • 04.03.2026
Habe ich eine Chance als Mensch mit Behinderung?
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Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Mit Zuerkennung der Gleichstellung fallen Sie unter Teil 3 des SGB IX. Das heißt: Ein Großteil der im Gesetz geregelten besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen finden dann auch auf Sie Anwendung.