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Bärbel Bas
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Frage von Marc S. •

Was hat die Politik mit Menschen wie mir in der neuen Grundsicherung vor?

Sehr geehrte Frau Bas,

was hat die Regierung mit Menschen wie mir vor, in der neuen Grundsicherung? Körperlich eingeschränkt.

Ich bin 48. Kfz Meister. Also eine angeblich gesuchte Fachkraft. Wie gesucht man ist, mit körperlichen Einschränkungen, sehe ich an ständigen Absagen.
Seit 4 Jahren.

Mit den Gebrechen, die ich mir in meinem davor geleisteten Arbeitsleben „angearbeitet“ habe, bekomme ich nur Absagen. Laut Rentenversicherung bin ich 8 Stunden Arbeitsfähig. Allerdings mit einer langen Liste an Einschränkungen und Vorderrungen an den Arbeitsplatz.
Laut Jobcenter gelte ich für manche dort als Unvermittelbar.

Und wie sieht es eigentlich mit dem Preisdeckel bei Mieten aus? Mieten steigen ständig.
Wenn meine Wohnungskosten irgendwann nicht mehr angemessen sind, zahlt dann das Jobcenter die Umzugs und Handwerkerkosten, die in den Wohnungen anfallen?
Ich selber bin körperlich nicht in der Lage einen Umzug mit allem, was dazu gehört durchzuführen.

Danke für eine Antwort.

M. S.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.

wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet der Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernelement unseres Sozialstaates. Gleichzeitig ist ein ebenso wichtiges Kernelement unseres Sozialstaates: Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss aktiv mitwirken.  Empfänger der Grundsicherung werden dabei begleitet, diesen Weg zu beschreiten und langfristig wieder eigenständig zu werden. 

Die Jobcenter haben die Aufgabe, Jobangebote zu vermitteln und aktiv bei der Suche nach einer passenden Lösung für jede einzelne Kundin und jeden einzelnen Kunden zu helfen. Dies bedeutet, dass sie individuell auf die Bedürfnisse und Umstände der Menschen eingehen. Besonders wichtig ist dies bei Personen wie Ihnen mit körperlichen Beeinträchtigungen, da hier eine spezifische Betreuung und die Berücksichtigung der konkreten Lebenssituation entscheidend sind. Nur durch diese individuelle Herangehensweise können gezielte und passende Angebote unterbreitet werden.

Diese Angebote können vielfältig sein und beispielsweise die Vermittlung in Weiterbildungsmaßnahmen umfassen, um die Qualifikationen der Kunden zu erweitern. Auch Gesundheitsförderprogramme können angeboten werden, um die Gesundheit und damit die Arbeitsfähigkeit zu verbessern. Die Jobcenter beraten Sie bei der Antragstellung und können Sie an die zuständige Stelle für Reha- oder andere Gesundheitsmaßnahmen weiterleiten. Zudem gibt es andere Unterstützungsangebote mit dem Ziel, eine Arbeit zu finden, die den jeweiligen Leistungen und Fähigkeiten entspricht.

Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden durch die zuständigen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Hierzu gehören die Nettokaltmiete und die kalten Betriebskosten sowie die angemessenen Heizkosten. Die Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen stellt sicher, dass den Leistungsberechtigten die erforderlichen Mittel zur Deckung ihrer Aufwendungen zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die tatsächlichen Kosten angemessen sind. Die Kommunen können in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Angemessenheitsgrenzen festlegen. Die Angemessenheitswerte stellen sicher, dass zu den Preisen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt Unterkünfte in ausreichender Zahl vorhanden sind. Die Aufsicht über die kommunalen Träger führen die Länder. Mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz wird ab dem 1. Juli 2026 eine Mietobergrenze eingeführt, um unverhältnismäßig hohe Wohnkosten zu begrenzen. Die Obergrenze beträgt das Eineinhalbfache der abstrakten Angemessenheitswerte und gilt bereits in der Karenzzeit (zukünftig: § 22 Absatz 1 Satz 6 SGB II neu).

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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