Wird es mit der neuen Grundsicherung auch eine Regelung oder Weisung geben, nach der bei einem Rechtskreiswechsel im Zweifel im Interesse vulnerabler Gruppen zu entscheiden ist?
Ein Beispiel der aktuellen Lebensrealität Betroffener: Nach Begutachtung durch den Berufspsychologischen Service und den Ärztlichen Dienst wird festgestellt, dass jemand wegen seiner psychischen Erkrankung (u.a. rezidivierende Depressionen mittleren Grades, kPTBS und eine Persönlichkeitsstörung) weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann und eine Behinderung droht. Ein Rechtskreiswechsel wird empfohlen, damit der Betroffene sich intensiv einer Therapie widmen kann; er wechselt in den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt. Durch Vermögenszuwachs während des Leistungsbezugs muss er nach drei Monaten zunächst Vermögen aufbrauchen und erhält, ohne dass es eine Untersuchung gegeben hätte, vom Sozialamt ein formloses Schreiben ohne beigefügtes Gutachten oder Rechtsbehelfsbelehrung, in dem mitgeteilt wird, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsfähigkeit festgestellt habe und somit wieder das Jobcenter zuständig sei. Die Unsicherheit verschlimmert seine Lage drastisch. Wem hilft das?

