Warum benachteiligt die Grundsicherung Menschen ohne Wohneigentum?
Als Bürger empfinde ich die Regelungen der Grundsicherung zur Vermögensanrechnung als ungerecht. Besonders problematisch ist die ungleiche Behandlung verschiedener Vermögensformen.
Viele Menschen meiner Generation (späte Babyboomer) starteten Ende der 1980er-Jahre in den Arbeitsmarkt, als rund sechs Millionen Menschen arbeitslos waren. Häufige Jobwechsel, Firmenpleiten und Ortswechsel machten stabile Erwerbsbiografien und den Aufbau von Wohneigentum für viele unmöglich.
Heute zeigt sich eine Schieflage: Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt im Leistungsbezug weitgehend geschützt, während andere Rücklagen bis zum Schonvermögen aufgebraucht werden müssen. Damit werden gerade jene benachteiligt, deren Erwerbsleben ohnehin von struktureller Unsicherheit geprägt war.
Ich halte es für gerechter, wenn die Betroffenen Immobilienbesitzer Überbrückungskredite bis zur Höhe des Schonvermögens gewährt würden. So ließe sich eine Gleichbehandlung unterschiedlicher Vermögensformen erreichen.


