Im heutigen Erbschaftsteuerrecht gibt es mehrere Steuerklassen und Freibeträge, je nach Verwandtschaftsgrad. Geschwister sind in der Steuerklasse II und zahlen daher einen geringeren Steuersatz als Nicht-Verwandte, haben allerdings nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

