Die Orientierung an den Besoldungsgruppen der obersten Bundesrichter folgt dabei auch dem Gedanken, dass diejenigen, die Recht sprechen, und diejenigen, die Recht setzen, in vergleichbarer Verantwortung für unseren Staat stehen und deshalb auch vergleichbar entlohnt werden sollten. Diese bestehende Regelung halte ich für richtig.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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