Macht es Sinn, die Aktivrente erst mit dem Renteneintrittsalter von 67 Jahren möglich zu machen?
Sehr geehrter Herr Knörig,
bei der vorgesehenen Regelung gehen ihnen doch genau Diejenigen bei der Maßnahme verloren, die nach 45 Beitragsjahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 in Anspruch nehmen. Gerade diese "jüngeren" Rentner müsste man doch veranlassen noch weiter zu arbeiten und ihnen nicht zwei Jahre neben der zu versteuernden Rente auch noch den anteiligen Arbeitslohn voll einzubeziehen.
Diese Personengruppe ist doch dann erstmal weg vom Arbeitgeber und auch vom Arbeitsmarkt. Zwei Jahre später mit 67 Jahren wieder anzufangen wird doch wohl eher die Ausnahme sein.
M.E. passt das nicht.
Wie ist ihre Meinung dazu?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Aus Sicht der Union ist es richtig, die Vorteile der Aktivrente zunächst erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren zu gewähren.
Erstens soll die Aktivrente ganz gezielt diejenigen adressieren, die über das reguläre Rentenalter hinaus weiterarbeiten. Dabei bleibt die Wahlfreiheit vollständig erhalten. Auch heute schon können Versicherte, die die Voraussetzungen für die Rente mit 45 Beitragsjahren erfüllen, weiterarbeiten und dadurch zusätzliche Rentenansprüche erwerben.
Zum 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten gefallen. Rentnerinnen und Rentner, die vorzeitig mit Abschlägen oder abschlagsfrei in Rente gehen, können neben dem Bezug ihrer Rente unbegrenzt sozialversicherungspflichtig weiterverdienen. Bis 2019 betrug die Hinzuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze pro Jahr 6.300 Euro. Wir wissen, dass nicht jeder seinen bisherigen Beruf bis 67 körperlich ausüben kann. Dennoch bestehen oftmals andere Einsatzmöglichkeiten – etwa in Ausbildung, Büro oder Organisation.
Eine Regelung, die in jedem Einzelfall perfekt passt, wird es leider nicht geben. Entscheidend ist, dass wir insgesamt mehr Menschen dazu gewinnen, länger im Arbeitsleben zu bleiben – und dafür setzen wir mit der Aktivrente einen starken und klaren Anreiz.
In der Koalition haben wir vereinbart, die Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren. In diesem Rahmen werden wir auch prüfen, wie im Falle der vorzeitigen abschlagsfreien Altersrente bei der Aktivrente weiter verfahren werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB

