Das Register dient der eindeutigen Identifizierbarkeit in amtlichen Systemen, etwa bei Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Ein bloßer Wechsel von Namen oder Geschlechtseintrag darf die Nachvollziehbarkeit nicht unmöglich machen. Es geht nicht um Diskriminierung, sondern um Sicherheit und Rechtsklarheit – diese Maßnahme halte ich daher für sachlich gerechtfertigt.
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