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Armand Zorn
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Frage von Luca N. •

Wie setzen sie sich dafür ein, dass Aktivist:in Maja T aus menschenunwürdigen Umständen in Majas Haft in Ungarn zurück nach Deutschland geholt wird?

Sehr geehrter Herr Zorn,

wie Sie sicherlich bereits wissen ist Maja, Antifaschist:in uns seit dem 28. Juni 2024 in Budapest inhaftiert, am 5. Juni 25 in den Hungerstreik getreten. Nach einem einmönatigem Hungerstreik wird Maja wegen einem sich verschlechternden Gesundheitszustand nun in ein Haftkrankenhaus verlegt. Maja fordert nach wie vor die sofortige Rücküberstellung nach Deutschland. Zum einen hätte Maja nie nach Ungarn ausgeliefert werden sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Blitzauslieferung als rechtswiedrig erklärt. Zum anderen wird Maja unter widrigen Bedingungen unter Langzeit-Einzelhaft gehalten. Nach Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Bahandlung der Gefangenen (Nelson-Mandela-Regel) gilt dies als Menschenunwürdig.

Deswegen apelliere ich an Sie: tuen sie alles in ihrer Macht stehende dafür, dass das Urteil des setzen Sie sich für Majas Rückkehr ein!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.

vielen Dank für Ihre Frage zum Fall von Maja T. 

Die Situation von Maja T. in Ungarn verfolgen wir mit großer Sorge. Seit über einem Jahr befindet sich Maja T. unter schwierigsten Bedingungen in Isolationshaft. Besonders besorgniserregend sind die Berichte über systematische medizinische Vernachlässigung und die Verweigerung unabhängiger Versorgung. Dass Maja T. aus Verzweiflung sogar einen Hungerstreik begonnen hat, zeigt, wie dramatisch die Situation inzwischen ist. Aus meiner Sicht ist es völlig inakzeptabel, dass Ungarn als EU-Mitgliedstaat solche Zustände duldet und grundlegende Menschenrechte sowie europäische Rechtsnormen offenkundig missachtet.  

Das Europäische Parlament hat im Jahr September 2018 mit 2/3-Mehrheit ein Verfahren gem. Art. 7 EUV gegen Ungarn wegen der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung von Grundwerten eingeleitet. Gestützt wurde dies auf einen Bericht, wonach eine systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn herrsche. Dabei wurden insbesondere eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und Verstöße gegen die Rechte von Minderheiten in den Blick genommen.

In einem Bericht vom September 2022 hat das Europäischen Parlament erneut festgestellt, dass es „zu einem Zerfall der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn“ gekommen sei. Dabei wurde erneut die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn angeprangert. 

Die Europäische Union hat dem nicht tatenlos zugesehen. Im Jahr 2022 hat die EU-Kommission wegen mutmaßlicher Verstöße Ungarns gegen die Rechtsstaatlichkeit ein Verfahren gemäß der genau für solche Situationen neu geschaffenen sog. Rechtsstaatlichkeitskonditionalität eingeleitet. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung Ungarns durch die EU in Milliardenhöhe zunächst zurückgehalten und teilweise endgültig gekürzt. Dieses Verfahren wurde ausdrücklich insbesondere auf Mängel bei der Unabhängigkeit der Justiz gestützt. Die EU hält hier den Druck weiter aufrecht, noch immer sind mehrere Milliarden Fördermittel gesperrt. 

Wie Sie bereits richtigerweise angemerkt haben, hat das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung nach Ungarn als verfassungswidrig erklärt. Maja T. muss daher umgehend nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.  

Wir setzen uns deshalb verstärkt dafür ein, dass das Thema auf höchsten Ebenen diskutiert wird, um die Gesundheit und Würde von Maja T. zu schützen. Für uns ist klar: Die Europäische Union darf nicht länger wegsehen, wenn einer ihrer Mitgliedstaaten gegen unsere gemeinsamen Werte verstößt.  

Mit freundlichen Grüßen 

Armand Zorn 

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