Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt.
Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz.
Ich bleibe dabei, dass ich einem Antrag zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD grundsätzlich positiv gegenüberstehe.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Als Sozialdemokratin freut mich dabei auch die Einigung, dass das Zielbild einer Erwerbstätigenversicherung für alle Menschen zukünftig verfolgt werden soll.

