(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Mehrkosten für die Verpflegung, die dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin aufgrund einer Reisetätigkeit bzw. Abwesenheit von zuhause entstehen, sollen durch den sogenannten Verpflegungsmehraufwand ausgeglichen werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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