Wann erlauben Sie den Selbsteinbau von Split-Klimaanlagen?
Sehr geehrter Herr Rainer,Aktuelle Hitzesommer treffen Deutschland unvorbereitet: Split-Klimaanlagen sind selten, teils durch öffentliche Vorgaben, Vermieter, oder WEGs verboten.Hinzu kommt der Handwerkzerzwang: Er soll klimaschädliche oder gefährliche Installationen verhindern, gilt inzwischen aber selbst für natürliche Kältemittel wie Propan (R290). Eine typische Anlage enthält 300-600 g. Selbst bei vollständigem Verlust (zwei linke Hände) entstehen nach aktuellem GWP nur wenige Gramm CO2e; (Alter GWP 3: 1,8 kg CO2e). Dagegen setzt eine 5-kg-Grillflasche bei der Verbrennung rund 15 kg CO2 frei, das entspricht ein paar Grillabenden - da darf jeder selbst anschließen. R290 ist tw. brennbar, doch geringe Füllmengen, Raumgrößen und normgerechte Geräte begrenzen das Risiko technisch. Handwerkermangel bedingt Termine in 6-9 Monaten.Warum bleibt der vollständige Selbsteinbau, selbst mit QC, daher verboten? Wäre hier mehr Pragmatismus im kleinen anstatt Verbotskultur nicht angebracht?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich angesichts immer heißerer Sommer fragen, ob die geltenden Regelungen für den Einbau von Split-Klimaanlagen noch zeitgemäß sind. Gerade wenn Fachbetriebe lange Wartezeiten haben, entsteht schnell der Eindruck, dass sinnvolle Lösungen unnötig erschwert werden.
Nach der derzeitigen Rechtslage dürfen Klimaanlagen grundsätzlich nur von entsprechend zertifizierten Fachbetrieben installiert und in Betrieb genommen werden. Hintergrund sind Vorgaben des europäischen und nationalen Umweltrechts sowie Anforderungen an die Sicherheit der Anlagen. Sie sollen verhindern, dass Kältemittel austreten oder Anlagen unsachgemäß installiert werden.
Sie weisen zu Recht darauf hin, dass mittlerweile vermehrt Geräte mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) angeboten werden, die deutlich klimafreundlicher sind als die bislang häufig verwendeten fluorierten Kältemittel. Das ist eine positive Entwicklung. Dennoch gelten auch bei diesen Anlagen Sicherheitsanforderungen, die aus Sicht des Gesetzgebers eine fachgerechte Installation erforderlich machen.
Ich halte es allerdings für richtig, bestehende Vorschriften regelmäßig darauf zu überprüfen, ob sie mit dem technischen Fortschritt Schritt halten. Wenn neue Technologien den Umgang mit Klimaanlagen einfacher und sicherer machen, sollte auch geprüft werden, ob bestehende Regelungen an einzelnen Stellen vereinfacht werden können. Dabei muss jedoch gewährleistet bleiben, dass Sicherheits- und Umweltschutzstandards nicht abgesenkt werden.
Freundliche Grüße
Alois Rainer

