
(...) Die Antwort des Kultusministeriums hat weder Ihnen noch mir in irgendeiner Art und Weise gefallen, da dieser Umgang nicht mehr den Ansprüchen und Gewohnheiten des heutigen Unterrichts und der Nutzung von Inhalten entspricht. Gleichwohl konnte ich auch in der Folge keine Änderung der Praxis erreichen, da es sich hierbei um eine originär exekutive Aufgabe handelt. Das betrifft auch die von Ihnen angesprochene Veröffentlichung der Aufgaben mit entsprechenden Verweisen zu den urheberrechtlich geschützten Teilen. (...)