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Antwort 21.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Ich finde es beachtlich, dass in diesem Fall die ansonsten immer viel beschworene Unschuldsvermutung nicht greifen soll.

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Antwort 20.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Die Aufarbeitung von Unrecht darf insbesondere dann nicht beim Tod der Beschuldigten Halt machen, wenn eine Verantwortlichkeit der hinter ihnen stehenden Organisation oder von weiteren noch Lebenden - auch bei der Aufarbeitung - im Raum steht.

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Antwort 12.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang.

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Antwort 04.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Geradezu grotesk finde ich, dass die Bundesregierung  Cannabis legalisiert, das sie als gefährlich erkannt hat und zugleich die Werbung für Süßigkeiten und fette Lebensmittel weitgehend verbietet.

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Antwort 03.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

So ließe sich jeder Unbequeme oder zu Erfolgreiche aus dem Weg räumen, zufälligerweise bei den Medien seit vielen Jahren bekannten Vorwürfen fünf Wochen vor der Wahl und ohne Möglichkeit , dies je wieder zu reparieren