Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Albert Stegemann
CDU
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Frage von Juran B. •

Glauben Sie, dass Deutsche Landwirtschaftsbetriebe davon profitieren, wenn Saisonarbeiter und Angestellte in Deutschland weniger als den Mindestlohn bekommen?

Sehr geehrter Herr Stegemann,

als Agrarpolitiker im Fraktionsvorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kennen Sie sicher das Interview von Ihrem Kollegen Johannes Steiniger in der Agrarzeitung https://www.agrarzeitung.de/nachrichten/politik/-151877. Er hat dort gesagt, dass eine Ausnahme vom Mindestlohn in der Landwirtschaft gut wäre.

Mich beschäftigt die Frage: Wie können wir Deutsche dazu bringen, in der Landwirtschaft zu arbeiten, wenn sie dort weniger verdienen würden als den Mindestlohn? Schon heute wollen viele Deutsche nicht auf dem Feld arbeiten, weil die Arbeit hart ist und schlecht bezahlt wird.

Wenn die Löhne noch niedriger werden, würden dann nicht noch weniger Deutsche diese Jobs machen? Dann wären die Bauern weiter auf billige Arbeiter aus dem Ausland angewiesen.

Die CDU sagt doch immer, dass die Landwirtschaft ein wichtiger Teil der deutschen Wirtschaft ist und die Grundlage für alles. Da sollte man doch glauben, dass ein ordentlicher Verdienst dabei auch hilft.

Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B., 

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Rückfragen zur Mindestlohnregelung in der Landwirtschaft.

Ich stimme Ihnen zu, eine starke Landwirtschaft braucht auch starke und faire Arbeitsbedingungen, die den Wert der Arbeit in diesem Sektor widerspiegeln. Die Frage ist, wie wir das in Einklang bringen können – mit dem Ziel, den landwirtschaftlichen Sektor sowohl wirtschaftlich stark als auch sozial gerecht zu gestalten.

Gerade in der Landwirtschaft sind die Themen Lohnkosten und die Auswirkungen des Mindestlohns auf diesen Bereich sehr komplex.  Die Landwirte sehen sich insbesondere bei saisonalen Arbeitskräften mit Herausforderungen konfrontiert, die durch steigende Löhne entstehen. Insbesondere im Bereich der Sonderkulturen, beispielsweise im Obst- und Gemüsebau, ist der Arbeitsaufwand oft sehr hoch und es müssen viele Arbeitsstunden geleistet werden. Zudem konkurrieren die Produzenten mit Niedriglohnländern in Südeuropa, Nordafrika etc., denn Deutschland ist bei Obst und Gemüse stark von Importen aus dem Ausland abhängig. Unser Selbstversorgungsgrad liegt hier bei lediglich 37 Prozent. Inländische Produzenten können zu diesen Preisen kaum produzieren, um dem Wunsch der Verbraucher nach günstigen Lebensmitteln nachzukommen. Hinzu kommt, dass die Arbeit aufgrund der Saisonabhängigkeit oft nur temporär ist. Das macht es für Landwirte schwieriger, Arbeitskräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu finden.

Aus diesem Grund hatte man sich um mögliche Ausnahmen vom Mindestlohn für diesen Wirtschaftszweig bemüht. Nach einer internen Prüfung der Rechtsgrundlage einer solchen Ausnahme durch das Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist man zu Schluss gekommen, dass Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonkräfte rechtlich nicht möglich sind. Dies ergibt sich etwa aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Der Mindestlohn ist als absolute Untergrenze gesetzlich verankert. Dies gilt für alle Jobverhältnisse, auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte.

Nun muss nach anderen Lösungen gesucht werden, denn die Erhöhung des Mindestlohns kann für viele Betriebe existenzbedrohend werden. Hier könnten Entlastungen auf anderer Ebene – zum Beispiel durch Bürokratieabbau, niedrigere Energiekosten oder Entlastung über die Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel Ausweitung der geltenden 70-Tage-Regelung.

Mit freundlichen Grüßen,

Albert Stegemann

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