
Für die Anrechnung von Fehlzeiten auf die Ausbildung gibt es in § 13 Abs. 2 PflBG eine Härtefallregelung. Zur Entscheidung hierüber sind die Länder zuständig.
Maximilian König
Für die Anrechnung von Fehlzeiten auf die Ausbildung gibt es in § 13 Abs. 2 PflBG eine Härtefallregelung. Zur Entscheidung hierüber sind die Länder zuständig.
Ich unterstütze den Dialog zwischen Serbien und dem Kosovo im Einklang mit den europäischen Standards der Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Gleichheit.
Es sollte keine Änderung des § 38 BDSG geben.
Die Situation in Gaza ist eine humanitäre Katastrophe, die schnellstmöglich beendet werden muss und die ihre Ursache im grausamen Terroranschlag der Hamas hat.
Der Klimaschutz ist daher nicht nur eine internationale bzw. nationale Aufgabe, sondern muss auch vor Ort in den Städten konsequent umgesetzt werden.
Zugleich haben die Enthüllungen mich bestärkt in meiner Meinung, dass ein Verbotsverfahren der AfD in Erwägung gezogen und verfassungsrechtlich geprüft werden sollte. Die AfD weist klare verfassungsfeindliche Tendenzen auf und ist bereit, unsere politische Ordnung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, auszuhöhlen.