Wie stehen Sie zur anlasslosen Chatkontrolle? Im EU-Parlamente wurde diese Mehrfach abgelehnt und bei letzter Abstimmung trotz Mehrzahl an Gegenstimmen zugelassen - absolut grotesk!
Wir können doch keine generelle Chatkontrolle in Europa einführen. Wir hatten gestern den 20.07., den Jahrestag vom Attentat auf Hitler. Mutige Männer haben sich zusammengeschlossen um weiteres Unheil zu verhindern, scheiterten und starben im Anschluss! In der heutigen Zeit wäre es mit der Chatkontrolle schon vorher vorbei!
Desweiteren hatten wir in Deutschland schon einmal etwas ähnliches - die Stasi - die über 40 Jahre aktiv war! Die anlasslose Chatkontrolle wäre ein Hohn für jedes Opfer und für jegliche Aufarbeitung dieser Überwachung duch den Staat!
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre deutlichen Worte zur sogenannten Chatkontrolle.
Zunächst vorweg: Ihre Sorge um den Abbau von Freiheitsrechten nehme ich sehr ernst. Und ich stimme Ihnen in der grundlegenden Sache zu: Der Schutz von Kindern und die Wahrung unserer Freiheitsrechte dürfen keineswegs gegeneinander ausgespielt werden!
Zu der von Ihnen angesprochenen Abstimmung im Europäischen Parlament am 9. Juli 2026 möchte ich auf einen Punkt eingehen: Zwar sprach sich – wie Sie richtig dargelegt haben – eine einfache Mehrheit der Abgeordneten gegen den Standpunkt des Rates zur Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelung aus. Jedoch war eine absolute Mehrheit aller Mitglieder des Europäischen Parlaments erforderlich, sodass die Stimmen für eine Ablehnung nicht ausgereicht haben.
Damit haben digitale Diensteanbieter bis April 2028 weiterhin die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis Kommunikationsinhalte automatisiert auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu überprüfen und entsprechende Verdachtsfälle an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ist von diesen Kontrollen ausgenommen.
Ich kann Ihnen aber versichern, dass für uns als SPD-Bundestagsfraktion weiterhin der Koalitionsvertrag maßgeblich bleibt, in dem wir ausdrücklich vereinbart haben, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Auch unsere SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat deutlich gemacht, dass eine verpflichtende, anlasslose Überwachung privater Kommunikation für uns nicht infrage kommt.
Über die geplante dauerhafte EU-Verordnung wird derzeit weiterhin auf europäischer Ebene verhandelt. Eine abschließende Einigung steht noch aus. Die Bundesregierung wird sich dabei auch weiterhin auf Grundlage der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag für den Schutz vertraulicher Kommunikation einsetzen.
Für mich steht fest: Staatliche Überwachungsmaßnahmen müssen stets rechtsstaatlich begründet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Die Bekämpfung von Kriminalität darf kein Freibrief für die Einschränkung unserer Freiheitsrechte werden.
Mit freundlichen Grüßen
Adis Ahmetović, MdB
