Fragen und Antworten
Wir planen derzeit keine Strafanzeigen in diesem Zusammenhang zu stellen.
Es gilt also abzuwarten bis weitere Informationen vom Bundeswahlleiter und dem Wahlprüfungsausschuss an uns herangetragen werden. Der Ausschuss hat aber signalisiert, dass man den Wahleinspruch des BSW priorisieren werde.
Insofern sind Nichterwerbstätige nicht anspruchsberechtigt, weil keine Mehrkosten ausgeglichen werden müssen, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen
es ist leider richtig, dass das Gesetz Sie verpflichtet, sich registrieren zu lassen, unabhängig davon ob Sie eine Pflegekammer befürworten oder nicht

