
Im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Grünen ist festgelegt, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschafft


Im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Grünen ist festgelegt, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschafft werden und die ausbleibenden Einnahmen für die Kommunen landesseitig ersetzt werden.

Die Ergebnisse des Gutachtens werden momentan im Ausschuss des Landtags ausgewertet und im weiteren parlamentarischen Verlauf diskutiert.

für den Bereich Emst liegen keinerlei Planungen vor. Daher sind solche Überlegungen gegenstandslos

Der Landtag von NRW hat am 24. März 2022 den Beschluss gefasst, die bisherige Förderung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern bei Straßenausbaubeiträgen aus dem landeseigenen Programm von 50 Prozent auf 100 Prozent anzuheben. Damit sind die Straßenausbaubeiträge de facto abgeschafft.