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Verhältnismäßigkeit bei den Gehältern ist mir sehr wichtig. Während die Existenz eines Übergangsgeldes notwendig ist, kann ich die Kritik gut nachvollziehen.

Die monatliche Abgeordnetenentschädigung ist hoch genug, auch ohne Übergangsgeld ohne Karenzzeit im freien Arbeitsmarkt wieder einzutreten. Daher spreche ich mich für die Zahlung von Übergangsgelder nur in Verbindung mit einer Karenzzeit für auszuscheidende Abgeordnete aus.

Ich kann Ihren Hinweis verstehen, dass es ungerecht erscheint, wie die Übergangsgelder der Abgeordneten im Vergleich zum ALG II ausgestaltet sind.

Das hat nicht selten auch mit der Bereitschaft auf Verzicht eines langfristigen Entwurfs eines Lebensplans zu tun.

Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass der AEZ an den Anspruch auf Besoldung gebunden ist.