Halten Sie die Übergangsgelder für Bundestagsabgeordnete für angemessen?
Sehr geehrter Herr Lindh
Abgeordnete erhalten ein Übergangsgeld in Höhe der regulären Bezüge von Abgeordneten, derzeit 11.227 EUR. Dies ist ca. das fünffache des Höchstsatzes des ALGII, welches auch bei ähnlich hohen Gehältern maximal gezahlt wird.
Halten Sie dies für angemessen? Wenn ja, warum ist dies aus Ihrer Sicht angemessen und nicht eine unzulässige Privilegierung einer Personengruppe, die noch dazu selbst über ihre Bezüge entscheidet?

Sehr geehrte Frau B.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die prinzipielle Existenz eines Übergangsgeldes ist notwendig, da Bundestagsabgeordnete für die Dauer ihres Mandats ihre berufliche Tätigkeit aufgeben und der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach Ausscheiden aus dem Bundestag unter Umständen schwer sein kann. Das Übergangsgeld dient als finanzielle Entlastung in dieser Zeit und ist im Kontext der Karenzzeit zwischen Mandat und neuer Beschäftigung notwendig.
Transparenz und Verhältnismäßigkeit bei den Gehältern von Bundestagsabgeordneten sind mir sehr wichtig.
Über Höhe und Angemessenheit des Übergangsgeldes lässt sich durchaus streiten. Ich kann nachvollziehen, dass die Höhe des Übergangsgeldes kritisch gesehen wird. Ich persönlich hätte auch nichts gegen ein niedrigeres Übergangsgeld einzuwenden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Lindh, MdB