Im Fokus der neuen unionsgeführten Bundesregierung steht, die Migration nach Deutschland wieder aktiv zu steuern und zu differenzieren zwischen dem notwendigen Zuzug ausländischer Fachkräfte auf der einen Seite und der Eindämmung der illegalen Migration auf der anderen Seite
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Antwort 30.07.2025 von Michael Frieser CSU
Antwort 12.08.2025 von Gabriela Heinrich SPD
Wir setzen uns seitens der SPD-Bundestagsfraktion fortlaufend für eine Vereinfachung ein.

Antwort ausstehend von Elena Roon AfD
Antwort 17.07.2025 von Hakan Demir SPD
Konkret zu Ihrer Frage: Ja, Ihre Rechte sind zwischen den beiden Titeln gleich. Sie müssen zwei Jahre in einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung arbeiten (z.B. als Fachlagerist). Danach ist jede Beschäftigung möglich.
Antwort 14.07.2025 von Hakan Demir SPD
Eine Aufenthaltsunterbrechung zur Erfüllung der Wehrpflicht gilt nicht als Unterbrechung Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD
Beide Wege erfordern Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, beide Wege erlauben aber auch Ausnahmen, wenn das Sprachniveau aus nachvollziehbaren Gründen nicht erreicht. Dies ist aus meiner Sicht auch richtig.