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(...) Als Mitglied des Präsidiums des Bundestages bin ich befugt und beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Geschäftsordnung des Bundestages eingehalten wird. Die von Ihnen angeführten Entgleisungen haben keinen unmittelbaren Bezug zum Bundestag. Sie obliegen folglich der üblichen Strafbarkeit, sofern Gerichte sie entsprechend einordnen – und der politischen Auseinandersetzung. (...)
(...) Die Meinungsfreiheit ist für eine Demokratie konstitutiv. Gleichwohl sind in einem Rechtsstaat menschenverachtende und diskriminierende Aussagen grundsätzlich nicht akzeptabel. Ob sich die von Ihnen genannten Aussagen im Bereich des Strafbaren bewegen, haben im Einzelfall die zuständigen Ermittlungsstellen zu untersuchen und entsprechende Schritte einzuleiten. (...)