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die Abschaffung der Besoldungsgruppe A4+Z und die automatische Höhergruppierung ist doch gerade eine Maßnahme der Wertschätzung, weil der Dienstherr die Tätigkeit höherwertiger als bisher veranschlagt.
Der Referentenentwurf des BMI zum Gesetzesvorhaben zur Alimentationsanpassung hat bereits die zweite Runde in der Ressortabstimmung durchlaufen.
Wie Sie sicher wissen, wird vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 zunächst das Gesetzgebungsverfahren zu dessen Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes vorgezogen.
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das Gericht.
Der Referentenentwurf hat bereits die zweite Runde in der Ressortabstimmung durchlaufen. Als nächster Schritt ist die Kabinettsbefassung geplant.