
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird.
Aber wie Sie vielleicht auch aus den Nachrichten mitbekommen, gibt es in der Bundesregierung gerade mehrere, vor allem auch finanzielle Fragen, bei den die Abstimmung noch nicht abgeschlossen ist.
Ein entsprechendes Verfahren zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ist eingeleitet
Die Verbändeanhörung ist abgeschlossen, d. h. die Frist für Stellungnahmen ist abgelaufen. Alle eingegangenen Stellungnahmen, auch die des Deutschen Richterbundes, werden nun ausgewertet.
Wir haben uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion während unserer Regierungszeit für eine stete Verbesserung des Beamtenrechts und der Besoldung eingesetzt.
Der Orts- und Familienzuschlag beträgt ab 1. Januar 2023 in Stufe 2/Ortsklasse 1 446,07 Euro und für das dritte Kind 436,16 Euro. Macht in Summe 882,23 Euro - also über 80 Euro mehr.