Kommt mit Regierungsverantwortung der CDU nun die amtsangemessene und nicht mehr Verfassungswidrige Besoldung von Soldaten und Beamten?
Ich fragte Sie in der letzten Legislatur auf dieser Plattform, ob die CDU eine verfassungskonforme Besoldung der Bundesbediensteten unterstützen würde. Sie versicherten mir, dass ihnen aufgrund der Stellung als Oppositionspartei leider nichts weiter bleibt als die Ampel zu mahnen.
Nun ist die CDU in Verantwortung. Können wir jetzt also mit einer Anpassung der Besoldung rechnen, die den Anforderungen von BVerfGE 2 bvl 4/18 genügt? Sie sind Teil der dritten Regierung, die sich dieses Themas annehmen darf. Gibt es Planungen dieses Thema lieber der nächsten Regierung zu überlassen, wie es bereits seinerzeit Horst Seehofer unverblümt einräumte?

Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage zur verfassungskonformen Besoldung von Soldatinnen, Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten des Bundes. Sie sprechen ein Thema an, das nicht nur verfassungsrechtlich geboten ist, sondern auch eine Frage von Wertschätzung, Verantwortung und Rechtsstaatlichkeit gegenüber all jenen, die tagtäglich Dienst für unser Land leisten.
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD wird mehrfach die Bedeutung eines leistungsfähigen Staates und eines attraktiven öffentlichen Dienstes hervorgehoben. Als Koalition haben wir uns eine umfassende Modernisierung des Dienstrechts vorgenommen, darunter flexiblere Laufbahnen, leistungsbezogene Vergütungselemente und eine verbesserte Durchlässigkeit. Für die Bundeswehr sind zudem bessere Rahmenbedingungen, insbesondere bei der sozialen Fürsorge und der Dienstzeitgestaltung, vorgesehen.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir in der vergangenen Legislaturperiode die unzureichende Umsetzung der verfassungskonformen Alimentation durch die Ampel-Regierung mehrfach kritisiert und uns deutlich für eine amtsangemessene Besoldung nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen. Diesem Anspruch wollen und werden wir nun in Regierungsverantwortung auch gerecht werden.
Sie dürfen erwarten, dass wir den Weg zu einer rechtssicheren, gerechten und verfassungsgemäßen Besoldung ernsthaft und mit der gebotenen Priorität angehen. Wer dem Staat dient, hat ein Anrecht darauf, dass dieser seine verfassungsrechtlichen Pflichten erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster